Mit welchen Kosten Sie für eine anwaltliche Beratung oder für eine gerichtliche Vertretung rechnen müssen, erfahren Sie selbstverständlich vorab. Die anwaltlichen Gebühren sind und bleiben für Sie jederzeit transparent. Auf Wunsch sind auch Zwischenabrechnungen möglich.
Die Höhe der Anwaltsvergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit Zuhilfenahme des Vergütungsverzeichnisses, das die einzelnen Gebührentatbestände enthält, oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Das heißt für Sie, dass Vergütungsvereinbarungen statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich sind. Allerdings sind hierbei die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Regelung ist allerdings jederzeit möglich.
Im zivil- und verwaltungsrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem zugrundeliegenden Streit- bzw. Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.
Sofern es nur bei einer Erstberatung bleibt, darf der Rechtsanwalt gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) bis zu 190,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung stellen (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Zu dieser Gebühr können - sofern sie anfallen - zusätzliche Kosten für etwa Kopien und Porto hinzukommen, was meist in Form einer Pauschale in Höhe von 20,00 Euro auf der Rechnung vermerkt wird. Die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich hierbei nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie nach dem Streitwert. Als Erstberatung gilt auch eine telefonische Anfrage, um die Erfolgsaussichten eines bevorstehenden oder beabsichtigten Rechtsstreites zu erfragen. Sobald sich allerdings an dieses Gespräch ein weiteres Telefonat anschließt, Unterlagen studiert werden oder ein Schreiben verfasst wird, der Rechtsanwalt sich folglich mit Ihrer Rechtssache eingehender befasst, wird die Gebühr nach der Gebührentabelle des RVG fällig.
Die Kosten für eine Online-Rechtsberatung liegen hier im Bereich ab 49,90 €/brutto und können je nach Umfang (Aufwand), Schwierigkeit der Tätigkeit sowie Streitwert steigen. Näheres hierzu erfahren Sie in der Rubrik Online-Rechtsberatung!
Ich achte sehr darauf, dass die Vergütung dem einzelnen Mandat angemessen ist. Neben Aufwand und Schwierigkeit bewerte ich auch die Bedeutung der Angelegenheit sowie die wirtschaftlichen Möglichkeiten meiner Mandanten. Bei der Bemessung spielt auch ein besonderes Haftungsrisiko eine Rolle (§ 14 Abs. 1 RVG). Bedenken Sie dabei auch immer, dass Sie einen Teil der anwaltlichen Gebühren oft über Ihre Steuererklärung zurückerhalten. In vielen Fällen fallen die Anwaltsgebühren unter Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten.
Vor Mandatserteilung berate ich Sie gerne zu dem entstehenden Honorar. Sprechen Sie mich jederzeit an!
Mehr Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.
Rechtsanwältin Hilal Türe
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